Rücktritt Lebensversicherung

Vor 2008 wurden (fondsgebundene) Lebensversicherungen wie die warmen Semmeln verkauft; mit lukrativen Gewinnerwartungen und als Tilgungsträger für Fremdwährungskredite. Bei einem vorzeitigen Rückkauf bekommt man oft weniger, als man einbezahlt hat, heraus.

Der Europäische Gerichtshof und der OGH haben entschieden, dass im Fall einer historisch falschen oder fehlenden Belehrung über das Rücktrittsrecht ein lebenslanges Rücktrittsrecht zusteht. Und ein Rücktritt führt zur Rückforderung der bezahlten Prämien samt 4% Zinsen seit Zahlung abzüglich der Risikokosten für eine verbundene Ablebensversicherung.

SPÖ und ÖVP haben nun knapp vor der Nationalratswahl 2017 "still und leise" einen Initiativantrag eingebracht, der das Rücktrittsrecht massiv einschränken soll. Der Antrag wird am 4.10.2017 im Finanzausschuss und am 12.10.2017 im Plenum erörtert und uU beschlossen. Das würde bedeuten, dass für einen Rücktritt von einem bereits ausgelaufenen Vertrag dann nur noch etwa 1 - 2 Monate bleiben. Das bedeutet: Rücktritt jetzt oder nie! - siehe dazu Standard.

Es gibt dazu folgende Sammelaktionen: