"Negativzinsen"

Bei variabel vereinbarten Zinsen für Verbraucherkredite wurde ein Parameter (zB EURIBOR oder LIBOR) vereinbart und dazu ein Aufschlag für die Bank (zB 1 %).

Die Parameter sind seit einiger Zeit unter Null und der OGH hat in ständiger Rechtsprechung entschieden:

  • Die Bank muss den Kreditnehmern keine "Negativzinsen" zahlen, das entspreche nicht der Erwartung der Vertragspartner.
  • Die Bank darf den Parameter nicht bei Null einfrieren und jedenfalls immer den Aufschlag verrechnen; die Zinsen müssen notfalls bis Null sinken.

Die Banken (nicht alle!) haben daher in den letzten 2-3 Jahren zu viel an Zinsen kassiert. Ein Anspruch auf Rückzahlung verjährt binnen 3 Jahren ab Zahlung. Daher sollten insbesondere Kreditnehmer von endfälligen Fremdwährungskrediten nachrechnen und Überschüsse heraus verlangen. Noch gibt es keine Sammelaktion.

  • für Rechtsschutzversicherte: Bitte zum Anwalt. (Ich empfehle RA Dr. Alexander Klauser in der Kanzlei bkp.)
  • für nicht Rechtsschutzversicherte: Musterbrief des VKI und Druck auf AK und VKI, dass rasch eine Sammelaktion organisiert wird.