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21.09.2017

Initiativantrag SPÖ zur Gruppenklage

Die SPÖ hat gestern im Nationalrat einen Gesetzesentwurf für ein Gruppenverfahrensgesetz eingebracht und angeregt, das Gesetz an den Justizausschuss zu verweisen. Der Entwurf folgt in vielen Punkten meinen Anregungen. Ich sehe - auf den ersten Blick - folgende Kritikpunkt:
1) Die nach dem Konsumentenschutzgesetz zur Verbandsklage zugelassenen Verbände werden privilegiert. Das wäre nicht so schlimm, wenn das nicht refactor eine Einschränkung auf die Sozialpartner, den VKI und den Seniorenrat bedeuten würde. WKO, LWK, ÖGBund Seniorenrat haben noch nie solche Klagen geführt. Der VKI sehr wohl und die AK ebenfalls. Wenn nun aber die AK - im Lichte der Gruppenklage - sich und den VKI in dem Bereich auch noch zurücknimmt, dann geht das Gesetz zT ins Leere. Daher müssten die Parteien zumindestens COBIN claims - die von mir mitbegründete Plattform für Sammelklagen - auch aufnehmen. Auf Sicht bedarf es aber eines Mechanismus, wo jede gemeinnützige Organisation, die Konsumenteninteressen vertritt, die Chance bekommt, in den Katalog aufgenommen zu werden.
2) Bei der Gruppenklage gibt es eine Schwachstelle: Ein Gruppenklagevertreter soll alles koordinieren, hat dafür auch die Haftung und bekommt nicht allzuviel Bezahlung. Ich fürchte, dass es sein kann, dass sich kein Vertreter findet.
3) Bei der Gruppenklage sehe ich Probleme, wie man einen Prozessfinanzierer ins Boot bekommt. Ohne Finanzierung werden aber solche Verfahren - trotz Streuung der Kosten auf alle Teilnehmer - in der Praxis wenig Bedeutung erlangen.
Ich gehe davon aus, dass vor der Wahl kein Beschluss zustandekommt. Der Entwurf ist aber eine Grundlage, gleich nach der Wahl weiterzuverhandeln.

 Gruppenverfahrengesetz.pdf


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