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25.01.2018

EuGH gegen grenzüberschreitende Sammelklage gegen facebook

Wien (OTS) - Max Schrems klagte facebook sowohl im eigenen Namen, als auch für eine Reihe von Mitstreitern, die ihm ihre Ansprüche zur Klage abgetreten haben, auf Rechnungslegung für die Verwendung von privaten Daten sowie auf Bereicherung und Schadenersatz wegen Verstößen gegen Regelungen zum Datenschutz.

Der Oberste Gerichtshof legte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) dazu zwei Fragen zur Vorabentscheidung vor, die der EuGH in seiner heutigen Entscheidung wie folgt beurteilt hat:

Max Schrems ist in Bezug auf seinen privaten Account gegenüber facebook Verbraucher und bleib dies auch, obwohl er über seine Aktivitäten gegen facebook Bücher schreibt, Seminare und Vorträge hält und Abtretungen von Ansprüchen einwirbt.

Die Abtretung von Ansprüchen von Verbrauchern an einen anderen Verbraucher (Max Schrems) führt jedoch zum Verlust des Verbrauchergerichtsstandes gemäß Art. 16 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen; daher können diese Ansprüche nicht in Österreich eingeklagt werden.
„Seit Jahren ist klargestellt gewesen, dass eine Abtretung an eine Verbraucherorganisation eine Berufung auf den Verbrauchergerichtsstand unmöglich macht. Nun hat der EuGH diese Judikatur auch auf Abtretungen an Einzelpersonen ausgedehnt. Damit ist endgültig klargestellt, dass die Sammelklage nach österreichischem Recht bei grenzüberschreitenden Massenschäden scheitert“, kommentiert Peter Kolba, Klubobmann der Liste Pilz.

Der Generalanwalt hatte in seiner Stellungnahme ausdrücklich Sammelklagen begrüßt:
„Es steht außer Zweifel, dass Sammelklagen dem effektiven gerichtlichen Schutz der Verbraucher dienen. Werden sie gut konzipiert und umgesetzt, können sie auch weitere systemische Vorteile für das Justizsystem wie eine geringere Notwendigkeit von Parallelverfahren aufweisen.“ Er stellte aber auch klar, dass es nicht Aufgabe der Justiz sei, Sammelklagen „mit einem Federstrich“ zu schaffen, sondern es Aufgabe der EU-Kommission ist, eine europäische Sammelklage rechtpolitisch voranzubringen. Zumindest müsste die EU-Kommission in einer Novelle zur genannten Verordnung klarstellen, dass eine Abtretung an Dritte (Verbraucherorganisationen oder einzelne Verbraucher) nicht zum Verlust des Verbrauchergerichtsstandes führen darf.

„Ich werde in der nächsten Sitzung des Nationalrates einen Initiativantrag auf Schaffung einer österreichischen Verbandsmusterfeststellungsklage nach dem niederländischen Vorbild einbringen und hoffe, dass die anderen Parlamentsparteien nun erkennen, wie dringend die Einführung effektiver Instrumente bei Massenschäden ist“, kündigt Kolba an. „Es geht nicht an, dass Konzerne in den USA zu Milliardenstrafen verdonnert werden und in Europa die Gewinne aus Unrechtshandlungen einfach behalten dürfen. Auch für Europa und Österreich muss gelten: Unrecht darf sich nicht lohnen.“



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