In Deutschland tritt mit 1.11.2018 die neue Musterfeststellungsklage in Kraft. In Sachen VW haben dann Geschädigte noch bis 31.12.2018 Zeit, sich der Klage anzuschließen.
In den Niederlanden gibt es einen Opt-Out-Vergleich und eine Feststellungsklage (mit Verjährungsunterbrechnung für Niederländer). Nun wird über eine Verbandsklage auf Leistung nachgedacht.
In Österreich hat sich eine Arbeitsgruppe zur Reform von Massenverfahren auf unbestimmte Zeit vertagt.