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14.06.2018
Musterfeststellungsklage in D - Warum sie ins Leere laufen könnte
Kommentar vom 14.6.2018 im Handelsblatt
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Kommentar vom 14.6.2018 im Handelsblatt
Druckfrisch: Kolba/Ninz: Diesel-Schäden - Wie man sich zur Wehr setzen kann!
In Deutschland tritt mit 1.11.2018 die neue Musterfeststellungsklage in Kraft. In Sachen VW haben dann Geschädigte noch bis 31.12.2018 Zeit, sich der Klage anzuschließen.
In den Niederlanden gibt es einen Opt-Out-Vergleich und eine Feststellungsklage (mit Verjährungsunterbrechnung für Niederländer). Nun wird über eine Verbandsklage auf Leistung nachgedacht.
In Österreich hat sich eine Arbeitsgruppe zur Reform von Massenverfahren auf unbestimmte Zeit vertagt.